CDU Gemeindeverband Lilienthal
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Gemeindeverband Lilienthal
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Axel Miesner

Vorsitzender
E-Mail: Axel.Miesner@CDU-Lilienthal.de

Lilienthal, den 30. August 2006
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P R E S S E M I T T E I L U N G

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Familie – in Lilienthal zu Hause

CDU begrüßt 100-Millionen-Euro-Programm der CDU/FDP-Landesregierung

Lokale Bündnisse für Familien – jederzeit. Wir haben mit dem Besuch der Staatssekretärin Dr. Christine Hawighorst aus dem niedersächsischen Sozialministerium am 26.07.2006 in Lilienthal den Auftakt für eine bessere Politik für die Familien in unserer Gemeinde gegeben. Deshalb auch unser Motto: Familie – in Lilienthal zu Hause. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass sich die FPD und die SPD unserem Motto nun auch anschließen.

Unterstützung erhalten wir rechtzeitig aus Hannover. Wir begrüßen daher das 100-Millionen-Euro-Programm der Landesergierung zum Ausbau und zur Verbesserung der Kinderbetreuung und der frühkindlichen Bildung.

Wir wollen allen Einrichtungen und Personen, die sich der frühkindlichen Bildung und Erziehung verpflichtet fühlen, unbürokratisch und schnell helfen, wenn Unterstützung gebraucht wird. Väter und Mütter, die ihren Kindern und den beruflichen Herausforderungen gerecht werden wollen, brauchen Unterstützungsangebote, die nicht zentral verwaltet werden, sondern vor Ort die individuellen Problemlagen schnell und unbürokratisch lösen helfen. Die Eltern und die Kindergärten wissen am Besten, wo der Schuh drückt. Hier müssen wir flexibel helfen und organisatorisch das umsetzen, was für eine Vereinbarkeit von Familie, Kindererziehung und Beruf notwendig ist.

Einen besonderen Schwerpunkt setzt die Landesregierung dabei auf die Situation von Müttern mit Kindern unter drei Jahren. Mit jeweils 25 Millionen Euro in den nächsten vier Jahren, insgesamt also 100 Millionen Euro, wird die Landesregierung durch eine Vielzahl von Angeboten die Träger von Kindertagesstätten, frühkindlichen Betreuungseinrichtungen sowie Tagesmüttermodelle durch dieses Programm dabei unterstützen, vor Ort in den Kommunen und Städten vermehrt verlässliche und die Eltern unterstützende und entlastende Kinderbetreuungsangebote anbieten zu können.

Die Maßnahmen werden aus dem Sozialministerium und dem Kultusministerium koordiniert.

Das Land unterstützt die Kommunen finanziell und schließt Zielvereinbarungen als sog. „Zukunftsverträge für die junge Generation zwischen Land und Kommunnen“ zu konkreten Vorhaben ab.

Eingerichtet werden "Familien- und Kinderservicebüros" als koordinierendes Service- oder Dienstleistungsangebot bei den Kommunen oder in deren Auftrag durch Dritte als Ansprech-, Beratungs- und Koordinierungsstellen für Eltern, Tagespflegepersonen, Kindertagesstätten und sonstige Tageseinrichtungen sowie Schulen und Unternehmen.

Es sollen Maßnahmen umgesetzt werden zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Anzahl von qualifizierten Tagespflegepersonen, einer verlässlichen Struktur in der Tagespflege, beispielsweise durch Vertretungsregelungen und dem Ausbau verlässlicher, flexibler, bedarfsgerechter und ggf. altersübergreifender Betreuungsstrukturen in der Tagespflege. Dies beinhaltet auch die Organisation einer Ferienbetreuung.

So können die Kommunen beispielsweise Vertretungs-Tagespflegekräfte anstellen oder zwei Tagespflegepersonen als "Tandem" beschäftigen, d. h. die Tagespflegepersonen kooperieren und decken Notfallzeiten gegenseitig ab. Organisation von zeitlich ausreichenden Ferienangeboten; Kinderbetreuungsservicekarteien; Inanspruchnahme von stundenweiser Betreuung. Gefördert werden soll die Zusammenarbeit von Tagespflegepersonen mit Kitas und Schulen, u. a. zur Versorgung von Geschwisterkindern. Die Tagesmütter übernehmen die Betreuung der Unterdreijährigen und begleiten die Kinder beim Übergang in die Kindertagesstätte.

Die Mittelverteilung erfolgt zur Erfüllung ihrer bundesgesetzlich vorgegebenen Aufgaben als Projektförderung. Hierbei trägt das Land maximal 50 Prozent der jeweiligen Projektkosten. Zuwendungsempfänger sind die örtlichen Träger der Jugendhilfe. Die Kosten für die Tagespflegebetreuung können vom Land mit bis zu 20 Prozent gefördert werden.

Das letzte Kindergartenjahr als Brückenjahr zur Grundschule wird für die jungen Menschen immer wichtiger. Es ist deshalb wichtig, dass alle Kinder beim Übergang in die Grundschule über vergleichbare, tragfähige Eingangsvoraussetzungen verfügen. Hierzu zählen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und schulnahe Vorläuferfähigkeiten und -fertigkeiten.

In Abstimmung mit den Trägern werden folgende weitere konkrete Maßnahmen ergriffen:
Ermittlung der Fähigkeiten und Fertigkeiten aller Kinder im Rahmen der Schulanmeldung (ca. 15 Monate vor der Einschulung), konkret ist gedacht an eine Sprachstandsfeststellung und es werden Fertigkeiten im sozialemotionalen Bereich (z. B. Kontaktfreudigkeit, Gruppenfähigkeit), im motorischen Bereich, im Wahrnehmungsbereich und im kognitiven Bereich (z. B. Aufgabenverständnis, Grundlagen für mathematisches Denken und Schriftspracherwerb). Die Ermittlung im Zusammenhang mit der Schulanmeldung gewährleistet, dass auch Kinder erfasst werden, die keinen Kindergarten besuchen.

Gemeinsam mit allen Beteiligten (Trägern, Eltern, Grundschullehrkräften, Fachpersonal der Kindertagesstätten) werden im letzten Jahr vor der Einschulung gezielt vorschulische Förder- und Bildungsmaßnahmen umgesetzt und dabei auch Kinder erreicht, die bisher keinen Kindergarten besuchen.

Auf der Grundlage der Ergebnisse aus den Beobachtungsverfahren sollen gezielte Förder- und Bildungsmaßnahmen bezogen auf den jeweiligen individuellen Bedarf des einzelnen Kindes in den Kindergärten in Zusammenarbeit mit den Grundschulen geplant und umgesetzt werden. Neben der schon laufenden Sprachförderung kann das zum Beispiel auch Förderung der Motorik, Förderung für Hochbegabte oder auch sonderpädagogische Förderung beinhalten. Hierfür erhalten die Träger der Kindergärten für Modellprojekte auf Antrag zusätzliche Personalressourcen.

Das Maßnahmenpapier umfasst die gemeinsame Weiterqualifikation der Fachkräfte in Kindertagesstätten und Grundschulen. Fachkräfte aus dem Elementar- und dem Primarbereich werden gezielt im Hinblick auf notwendige Fördermaßnahmen und die Umsetzung des Orientierungsplanes für Bildung und Erziehung sowie sonstiger Bildungs- und Fördermaßnahmen vorbereitet.

In Ergänzung aller Maßnahmen wird 2007 eine Landeswettbewerb "Kinder- und familienfreundliche Kommunen und Unternehmen" ausgelobt. Ziel dieses Wettbewerbs, der für die Kategorien Kommunen und Unternehmen ausgeschrieben werden soll, ist, besonders kinder- und familienfreundliche örtliche Maßnahmen und Vorgehensweisen auszuzeichnen und zur Fortentwicklung einer kinder- und familienfreundlichen Gestaltung des Lebensumfeldes auf kommunaler und betrieblicher Ebene anzuregen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Axel Miesner

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