CDU Gemeindeverband Lilienthal
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Gemeindeverband Lilienthal
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Axel Miesner

Planungspolitischer Sprecher
E-Mail: Axel.Miesner@CDU-Lilienthal.de

Lilienthal, den 28. November 2006
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Antrag

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Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte (und Gemeinden)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hollatz,

hiermit beantragen wir für den öffentlichen Teil der nächsten Sitzung des Ausschus­ses für Bau, Planung, Umwelt und Wirtschaft am 18. Dezember 2006 die Auf­nahme des folgenden Tagesordnungspunktes:

 

Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwick­lung der Städte (und Gemeinden)

a. Bericht der Verwaltung
b. Nachfragen hierzu

 

Begründung:

Der Bundestag hat am 09.11.2006 das o.g. Gesetz beschlossen (Bundesdrucksache 558/06). Nach Zustimmung des Bundesrates soll dieses Gesetz zum 01.01.2007 mit Aufnahme in das Baugesetzbuch (BauGB) seine Gültigkeit erlangen.

Durch das Gesetz soll ein beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne eingeführt werden, das der Innenentwicklung der Städte und Gemeinden dient sowie einer nach­haltigen Innenentwicklung entgegenkommt; es soll Bürokratie abbauen und Verfahren beschleunigen.

Mit der Einführung des §13a („Bebauungspläne der Innenentwicklung“) in das BauGB soll den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt werden, in den bisher nicht beplan­ten Innenbereichen über einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren die Nachver­dichtung, die Wiedernutzbarmachung von Flächen oder anderen Maß­nah­men der In­nenentwicklung schnell und treffend realisieren zu können. Damit soll der Planungsspiel­raum erheblich erweitert werden.

Wir fragen Sie daher:

  1. Welche Möglichkeiten sehen Sie für die derzeitige Bauleitplanung, d.h. für die sich derzeit in der Aufstellung befindlichen Bebauungspläne in der Gemeinde Lilienthal?

 

  1. Welche Möglichkeiten sehen Sie für die zukünftige Bauleitplanung in der Ge­meinde Lilienthal? Kann bspw. ein bestehender Bebauungsplan auf Basis des §13a BauGB geändert werden oder gilt die Gesetzesänderung nur für neu auf­zustellende Bebauungspläne?
  1. Bisher wurden vom Rat (Außen- bzw.) Innenbereichssatzungen beschlossen. Welche Abgrenzung sehen sie zukünftig zwischen Satzungen und Bebau­ungs­pläne, die nach dem sog. vereinfachten Verfahren (§13a BauGB) aufge­stellt werden? Stellt der „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ eine Alterna­tive zu Innenbereichs­satzungen dar?

 

  1. Welche Vorteile im Verfahren und im zeitlichen Ablauf sehen Sie bei der Bau­leitplanung auf Basis des §13a BauGB?

 

Für eine vorige schriftliche Beantwortung bedanken wir uns.

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Axel Miesner

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