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Axel MiesnerPlanungspolitischer Sprecher |
Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte (und Gemeinden)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hollatz,
hiermit beantragen wir für den öffentlichen Teil der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt und Wirtschaft am 18. Dezember 2006 die Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes:
Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte (und Gemeinden)
a. Bericht der Verwaltung
b. Nachfragen hierzu
Begründung:
Der Bundestag hat am 09.11.2006 das o.g. Gesetz beschlossen (Bundesdrucksache 558/06). Nach Zustimmung des Bundesrates soll dieses Gesetz zum 01.01.2007 mit Aufnahme in das Baugesetzbuch (BauGB) seine Gültigkeit erlangen.
Durch das Gesetz soll ein beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne eingeführt werden, das der Innenentwicklung der Städte und Gemeinden dient sowie einer nachhaltigen Innenentwicklung entgegenkommt; es soll Bürokratie abbauen und Verfahren beschleunigen.
Mit der Einführung des §13a („Bebauungspläne der Innenentwicklung“) in das BauGB soll den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt werden, in den bisher nicht beplanten Innenbereichen über einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren die Nachverdichtung, die Wiedernutzbarmachung von Flächen oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung schnell und treffend realisieren zu können. Damit soll der Planungsspielraum erheblich erweitert werden.
Wir fragen Sie daher:
Für eine vorige schriftliche Beantwortung bedanken wir uns.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Axel Miesner