Sankt Jürgener Kulturgut
CDU Lilienthal verlangt vereinfachte Durchführungsmöglichkeit gelegentlicher
Vereinsveranstaltungen
Lilienthal. Zwei Veranstaltungen alteingessener Vereine im St.
Jürgensland konnten laut Festsetzungen des Bebauungsplanes in diesem
Jahr grundsätzlich nicht stattfinden.
1. Die Reitveranstaltung anlässlich des 90-jährigen Bestehens der
Reitvereins St. Jürgen am 18. Juli und
2. der "Tag der Feuerwehr" anlässlich des 70-jährigen Bestehens der
Freiwilligen Feuerwehr St. Jürgen am 22. August.
Während die erste Veranstaltung überhaupt nicht stattfinden
konnte, wurde für die zweite Veranstaltung erst nach vielen Gesprächen
mit dem Landkreis eine Erlaubnis erteilt.
Die CDU Lilienthal ist der Auffassung, dass sich dieses nicht mit der
Nutzung der Höge, einem Ort mit Geschichte und Tradition in St. Jürgen
verträgt; schließlich handele es sich um zwei Vereine, die seit vielen
Jahrzehnten im St. Jürgensland zu Hause seien.
Vereinsjubiläen und Veranstaltungen, die einen besonderen Bezug zum
Verein haben, haben ihren eigenen Anlass und Charakter. Sie bedürfen
ohne Frage einer Erlaubnis, ohne dass der Verein sich über mehrere
Instanzen hinweg um eine Ausnahmeregelung bemühen muss. Die
ausrichtenden Vereine gehören zur St. Jürgener Tradition und stellen ein
Kulturgut dar.
In der textlichen Festsetzung 4.7 heißt es: "In der mit 4
gekennzeichneten Fläche ist die Nutzung der Reitwiese mit max. 1
Veranstaltung jährlich zulässig." In der Begründung zum Bebauungsplan
heißt es jedoch unter 4.1, "Um gelegentliche Veranstaltungen mit
einzuplanen, sollen künftig bis zu 3 Veranstaltungen des Reitvereins zu
gelassen werden."
Zwar gelten die textlichen Festsetzungen, aber die Begründung gibt einen
Hinweis darauf, dass die Absicht des Aufstellungsverfahrens zum
Bebauungsplan eine andere war, nämlich den Vereinen in St. Jürgen mehr
Gestaltungsspielraum zu bieten.
Inzwischen sind mehr als dreizehn Jahre vergangen. Die CDU Lilienthal
bitten daher die Gemeindeverwaltung zu prüfen, welche Möglichkeiten die
Gemeinde heute hat, um die textliche Festsetzung 4.1 im Bebauungsplan
wie folgt zu formulieren: "Um gelegentliche Veranstaltungen mit
einzuplanen, sollen künftig bis zu 3 Veranstaltungen des Reitvereins
und der Freiwilligen Feuerwehr zu gelassen werden."
Ausdrücklich soll dabei auch die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen
werden.